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St. Paulsgemeinde Allendorf/Ulm

Kirche und Geld

Die irdisch Verfasste Kirche hat immer auch etwas mit Geld zu tun. Für ihre Aufgaben ist sie auf die Unterstützung in Form von Spenden und/oder Beiträgen ihrer Glieder angewiesen. Wenn es Sie interessiert, wie sich die St. Paulsgemeinde und ihre Kirche finanziert, finden sie hier mehr...

Rechtsstatus

Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) und die St. Paulsgemeinde Allendorf/Ulm sind Körperschaften des öffentlichen Rechtes wie auch z.B. die Evangelische Landeskirche oder die Römisch-katholische Kirche in Deutschland.

Auf die damit verbundene Möglichkeit, Kirchensteuern über das Lohnsteuerabzugsverfahren durch die staatlichen Finanzämter einziehen zu lassen, verzichtet die SELK jedoch.

Statt dessen finanziert sie sich durch Kirchenbeiträge, Spenden und Kollekten selbst.

Kirchenbeiträge

Kirchenbeiträge werden von den Gemeindegliedern direkt an die Kirchengemeinde entrichtet.

Jede Gemeinde überweist eine so genannte Umlage an die Allgemeine Kirchenkasse der SELK, aus der vor allem die Pfarrgehälter bezahlt werden, die gesamtkirchlich einheitlich sind und nicht von der Größe oder Zahlungskraft einer Ortsgemeinde abhängen.

Höhe des Kirchenbeitrags und Steuerabzugsfähigkeit

Die Höhe des Kirchenbeitrags ist nicht festgelegt, sondern kann von jedem Gemeindeglied selbstverantwortlich und nach Maßgabe der individuellen Möglichkeiten selbst bestimmt werden. Dasselbe gilt auch für die Zahlungsweise.

Allerdings gibt es eine geistliche Verpflichtung, sich finanziell am Erhalt der Kirche zu beteiligen. Als Richtwert für die Höhe der Kirchenbeiträge gelten 3 % des Bruttoeinkommens. Viele Gemeindeglieder geben aber wesentlich mehr und ermöglichen es dadurch, dass finanzschwache oder zahlungssäumige Kirchglieder mit getragen werden können. (Solidaritätsprinzip) Die Kirchenbeiträge sind steuerlich genauso absetzbar wie Kirchensteuern oder Spenden für kirchliche Zwecke. Jährlich werden darüber Spendenquittungen zur Vorlage beim Finanzamt ausgestellt.